Sexuelle Gunstgewährung im Polizeidienst
Eine sexuelle Gunstgewährung - die Gewährung des Geschlechtsverkehrs - stellt einen Vorteil dar, den ein Beamter nicht als Gegenleistung für seine Diensthandlungen fordern darf.
Eine sexuelle Gunstgewährung - die Gewährung des Geschlechtsverkehrs - stellt einen Vorteil dar, den ein Beamter nicht als Gegenleistung für seine Diensthandlungen fordern darf.