Doppelbestrafungsverbot: Keine Auslieferung
Das OLG Frankfurt am Main verhinderte die Auslieferung einer Italienerin durch Deutschland in die USA, weil das Verbot der Doppelbestrafung dem entgegen steht (Beschluss vom 15.05.2020 - 2 AuslA 3/20)
Das OLG Frankfurt am Main verhinderte die Auslieferung einer Italienerin durch Deutschland in die USA, weil das Verbot der Doppelbestrafung dem entgegen steht (Beschluss vom 15.05.2020 - 2 AuslA 3/20)