Kategorie: Sonstiges Strafrecht

7. September 2020

Verrückt

Es ist bekannt, dass Prozesse bei den Zivil- und Verwaltungsgerichten sich über lange Zeiten erstrecken. Die Kalender der Abteilungen und Kammern der Gerichte sind zum Bersten voll. Deswegen ist es auch keine Seltenheit, dass die Kläger monate-, manchmal jahrelang auf einen Termin warten müssen. In Strafverfahren sieht das anders aus. Dort gilt der Beschleunigungsgrundsatz, in Haftsachen sogar in verschärfter Form. Wir Strafjuristen können uns also nicht soviel Zeit nehmen.