Vergessliche Strafjustiz
Die Strafjustiz ist überlastet. Das ist bekannt. Deswegen scheint sie einen Teil ihrer Aufgaben auf die Verteidiger auszulagern.
Die Strafjustiz ist überlastet. Das ist bekannt. Deswegen scheint sie einen Teil ihrer Aufgaben auf die Verteidiger auszulagern.
Wenn Richter, Staatsanwälte und Verteidiger ihr Handwerk verstehen, können Ergebnisse erzielt werden, die weit über die Grenzen eines Strafprozesses hinaus eine positive Wirkung entfalten.
Was dabei herauskommt, wenn ein Richter seine persönlichen Erfahrungen und Geschmäcker zum Maßstab für ein Urteil macht.
Das beA ist ein schlecht programmiertes Ärgernis, dessen Nutzung für Anwälte jedoch verpflichtend ist. Gerichte hingegen bevorzugen aber das alt hergebrachte Fernkopiergerät.
In Strafverfahren sollte das Gericht stets ergebnisoffen und unvoreingenommen in die Beweisaufnahme starten. Die Lebenswirklichkeit zeigt, dass dies eher die Ausnahme zu sein scheint.
Wo ein Wille ist, gibt es auch einen Weg. Das gilt auch im Strafprozess für Richter, die sich mit der Prozessplanung herumschlagen müssen.
Ob die Besorgnis der Befangenheit begründet ist oder nicht, scheint auch davon abzuhängen, ob der abgelehnte Richter zugunsten eines Angeklagten oder zu dessen Lasten voreingenommen ist.
Die Beratung einer Strafkammer nach dem Ende der Beweisaufnahme ist geheimnisvoll. Was die Richter hinter den verschlossenen Türen der Beratungszimmer besprechen, bleibt im Verborgenen. Manchmal gibt es aber Anlass zu Spekulationen.
Befangene Richter gibt es tatsächlich. Und zwar ganz sicher mehr, als uns die entsprechende Rechtsprechung zur Befangenheit glauben machen will. Schwierig ist es jedoch, sie loszuwerden. Das zeigt ein älterer Fall aus Rostock.
Richter haben große Freiräume, in denen sie sich unabhängig bewegen können. Einige wenige Richter nutzen diese Unabhängigkeit jedoch dicht an der Grenze zum Missbrauch; auf welcher Seite der Grenze ist dann eine Frage des Blickwinkels.