Anwaltstechnik
Wenn ein Rechtsanwalt mit aktueller Technik auf Kriegsfuß steht, sollte er wenigstens nicht ehrlich sein. Das scheint die Lehre aus BGH 2 StR 39/23 zu sein.
Wenn ein Rechtsanwalt mit aktueller Technik auf Kriegsfuß steht, sollte er wenigstens nicht ehrlich sein. Das scheint die Lehre aus BGH 2 StR 39/23 zu sein.
Das Auswechseln des Verteidigers ist in vielen Fällen das richtige Mittel, um sein Ziel - eine optimale Verteidigung - zu erreichen.
Wenn ein Strafverfahren am Ende gut ausgegangen ist, ist es ratsam, mit der Sache endgültig abzuschließen.
Das Risiko von Strafverteidigern, für Fehler haften zu müssen, ist regelmäßig gering. Aber die Ausnahmen sind gefährlicher geworden.
Über die Vendetta einer Rechtsanwältin und über die marinierte Sprache der bayerischen Generalstaatsanwaltschaft.