Strafbares Lösegeld
Wer noch nach einer ausgefallenen Idee sucht, sich strafbar zu machen, dem sei die Lösegeldzahlung nach einem erfolgreichen Cyber-Angriff mittels Ransomware empfohlen. Die Unterstützung einer kriminellen Vereinigung gemäß § 129 Abs. 1 S. 2 StGB bietet sich dazu an.