Rechtsanwalt Hoenig

Das Weblog des Strafverteidigers

24. Juni 2024

Die EUStA und ein Karussell mit Luxusautos

Die 36. Strafkammer des Landgerichts Berlin I hat in einem Prozess wegen Umsatzsteuerhinterziehung mit einem Steuerschaden von knapp 50 Millionen Euro drei Angeklagte zu hohen Freiheitsstrafen verurteilt.

Die beiden Hauptangeklagten erhielten jeweils zehn Jahre Haft, ein weiterer acht Jahre und sechs Monate.

Europaweites Umsatzsteuerkarussell

Die Angeklagten hatten sich zu einer Bande zusammengeschlossen, um mit Luxusfahrzeugen und medizinischen Masken zu handeln und dabei systematisch Umsatzsteuern zu hinterziehen.

Sie bezogen die Waren umsatzsteuerfrei aus dem EU-Ausland und verkauften sie in Deutschland weiter, ohne die Umsatzsteuer abzuführen. Zudem betrieben sie ein weit verzweigtes Umsatzsteuerkarussell, um unrechtmäßige Erstattungsansprüche zu generieren.

Das Vorgehen der Verurteilten folgte einem gut bekannten Geschäftsmodell, das sich die EU-Vorschriften zum grenzüberschreitenden Warenhandel zwischen den Mitgliedstaaten zunutze macht, bei dem keine Umsatzsteuer erhoben wird.

Ermittlungen der Europäischen Staatsanwaltschaft

Entscheidend für die Aufklärung des Falls waren die umfangreichen internationalen Ermittlungen der Europäischen Staatsanwaltschaft (EUStA), die erst im Juni 2021 ihre Arbeit aufnahm. Sie deckte in diesem Fall ein Netzwerk von Scheingesellschaften in mehreren Ländern – darunter Tschechien, Deutschland und Polen – auf, über die der Handel abgewickelt wurde.

Es war die erste Anklage der 2021 gegründeten Europäischen Staatsanwaltschaft, die vor dem Landgericht Berlin verhandelt wurde.

Der Vorsitzende Richter hob in der Urteilsbegründung hervor, dass solche Umsatzsteuerkarusselle enorme Schäden in Europa verursachen und einen hohen Ermittlungsaufwand erfordern. Entscheidend für das Ermittlungsergebnis sei die Arbeit der der Europäischen Staatsanwaltschaft gewesen.

Quelle: LG Berlin 36 KLs 6/23 / Pressemitteilung Nr. 21/2024 der Pressestelle der Berliner Strafgerichte
Weitere Informationen: Berichte der EUStA vom 27. Juli 2023 und 20. Juni 2024

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