Die 10 besten Tricks der Steuerfahndung
Steuern hinterziehen, ohne hinterher einen Strafverteidiger beauftragen zu müssen? Dann sollte man vorher wissen, welche Informationsquellen die Finanzämter nutzen.
Eine knappe Zusammenfassung von zehn Methoden, mit denen Finanzämter Informationen sammeln, um Steuerhinterziehungen zu ermitteln und aufzudecken.
1. Prüfung der Sozialversicherungsangaben
Arbeitgeber melden Gehalt und Sozialversicherungsbeiträge direkt ans Finanzamt. Auch Lohnersatzleistungen wie Kurzarbeiter-, Arbeitslosen-, Kranken- oder Elterngeld werden übermittelt.
- Dabei sind die Spielräume zum ernsthaften „Steuersparen“ also sehr eng.
2. Daten aus der Betriebsprüfung
Betriebsprüfer durchleuchten regelmäßig die Bücher und Konten von Unternehmen. Dabei können Kontrollmitteilungen an andere Finanzämter gesendet werden, um Zahlungen zu überprüfen.
- Wenn also ein Unternehmen eine Zahlung ordnungsgemäß verbucht, sollte der spiegelbildliche Zahlungseingang auch Eingang in die Buchhaltung des Zahlungsempfängers finden.
3. Hinweisgeber decken Steuerbetrug auf
Anonyme Hinweise, oft von entlassenen Mitarbeitern, betrogenen Ehepartnern oder enttäuschten Geschäftspartnern, können zu Aufdeckung von Steuerbetrug führen.
- Finanzbeamte lieben Rosenkriege.
4. Informationen von Notaren
Notare sind verpflichtet, alle Immobiliengeschäfte und die beteiligten Personen dem Finanzamt mitzuteilen.
- Schwarzgeld in Betongold zu verwandeln funktioniert also nicht mehr, jedenfalls nicht in Deutschland.
5. Kontoabfragen
Bei Verdacht können Finanzbeamte Stammdatenabrufe und Kontostandabfragen bei Banken durchführen.
- Der Unterschied zwischen einem Bankmitarbeiter und einem Steuerfahnder ist exakt so groß wie der Unterschied zwischen dem Teufel und seiner Großmutter. Deswegen: Bargeld lacht nur so lange, wie es nicht auf ein Bankkonto eingezahlt wird.
6. Überprüfung nach dem Tod eines Steuerpflichtigen
Mit dem Tod erlischt das Bankgeheimnis, und Banken müssen den Kontostand an das Finanzamt melden.
- Hier zeigt sich, dass Schenken mit warmer Hand auch insoweit Steuersparpotential haben kann.
7. Automatischer Konteninformationsaustausch
Deutschland tauscht mit 108 Ländern (pdf) automatisch Kontoinformationen aus, was das Verstecken von Geld im Ausland erschwert.
- Die Nummerkonten in der Oase sind also nicht mehr das, was sie früher einmal waren.
8. Daten über das Plattformmeldesystem
Plattformen wie Ebay, Airbnb oder Vinted melden jährlich Transaktionsdaten an die Steuerbehörden.
- Wenn man also nicht nur seinen Keller entrümpelt hat, könnte das „3… 2… 1… meins!“ auch in einem Brief vom Finanzamt stehen.
9. Sammelauskunftsersuchen
Finanzämter können Sammelauskunftsersuchen an Unternehmen richten, um Transaktionsdaten zu erhalten.
- Krypto- und Effektenbörsen (z.B. www.Bitcoin.de oder https://www.finanzen.net/zero/) sind wie Banken ebenfalls bereitwillige Helfer bei der Aufdeckung unversteuerter Spekulationsgewinne. Wertpapierhandel ist insoweit auch kein valides Steuersparmodell.
10. Eigene Recherchen des Finanzamts
Finanzbeamte achten auf verdächtige Anzeigen und durchsuchen Handelsplattformen im Internet nach gewerblichen Verkäufen.
- Man will auch schon Fahnder auf dem Wochenmarkt angetroffen haben, die gegenüber einer Pommesbude sitzend eine Strichliste geführt haben, um die Zahl der tatsächlich verkauften Bratwürstchen feststellen zu können.
Diese Methoden zeigen, wie umfassend und detailliert die Finanzämter vorgehen, um Steuerbetrug aufzudecken. Steuerpflichtige sollten daher besonders sorgfältig und ehrlich bei ihren Steuererklärungen sein, um Probleme zu vermeiden.
Oder ausreichend Rücklagen bilden, um später einen auf Steuerstrafrecht spezialisierten Strafverteidiger angemessen honorieren zu können.
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Ein Kommentar
Es soll sogar schon vorgekommen sein, dass Finanzbeamte nach dem Strichliste erstellen ein paar Schälchen Pommes (zeitlich verteilt evtl.) gekauft und abgewogen haben, um die geltend gemachten Kosten (Wareneinsatz) mit der durschnittlich verkauften Menge an Pommes pro Schale zu (de)-plausibilisieren.
-> Zu viel geltendgemachter Wareneinsatz: „Da wird wohl was schwarz verkauft.“
-> Zu wenig geltend gemachter Wareneinsatz: „Versucht da jemand Schwarzgeld zu waschen, in dem er mehr Umsatz angibt, als er physisch hat?“