Vertragsstrafe fürs Parken?
Sogenannte Vertragsstrafen, wenn ein Autofahrer sein Auto angeblich unerlaubt auf einem Supermarktparkplatz abgestellt hat, muss der Halter nicht zahlen, wenn er den Fahrer benennt. So könnte es funktionieren
Sogenannte Vertragsstrafen, wenn ein Autofahrer sein Auto angeblich unerlaubt auf einem Supermarktparkplatz abgestellt hat, muss der Halter nicht zahlen, wenn er den Fahrer benennt. So könnte es funktionieren
Wer noch nach einer ausgefallenen Idee sucht, sich strafbar zu machen, dem sei die Lösegeldzahlung nach einem erfolgreichen Cyber-Angriff mittels Ransomware empfohlen. Die Unterstützung einer kriminellen Vereinigung gemäß § 129 Abs. 1 S. 2 StGB bietet sich dazu an.