Rechtsanwalt Hoenig

Das Weblog des Strafverteidigers

13. September 2020

Zurückhaltung und ein EdeKa

Ein Journalist wird bei seiner Arbeit erheblich verletzt. Ursache war ein Gerangel mit einem Polizeibeamten.

Die klassische Folge: Der Reporter wurde angeklagt, er soll Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte (§ 113 StGB) geleistet haben.

Das ist für sich genommen nichts Außergewöhnliches. Dennoch wurde über diesen Fall ausführlich berichtet, beispielsweise von Alexander Schmalz in der Berliner Zeitung (Lektüre ist sinnvoll fürs Verständnis des Blogbeitrags).

Der Journalist wurde freigesprochen und die Polizisten sehen einer ungewissen Zukunft entgegen.

Die Verteidigungsstrategie

Ich möchte hier einen Blick auf die Strategie werfen, mit der der Journalist verteidigt wurde. Die war nämlich auch außergewöhnlich. Und obendrein auch ein wenig riskant.

Der Verteidigung lagen frühzeitig Beweismittel vor, mit denen sie die Tatvorwürfe bereits im Ermittlungsverfahren hätten entkräften können.

Die Videoaufzeichnungen des Journalisten dokumentierten wohl einwandfrei, dass das Gerangel keine Widerstandshandlung war, sondern ein nicht gerechtfertigter Übergriff des Polizeibeamten.

Zurückhaltung

Die Beweisbilder hielt die Verteidigung jedoch zurück. Das führte zur schlussendlich auf den klassischen Weg, den Strafanzeigen von Polizeibeamten nehmen: Anklageerhebung und Hauptverhandlung vor dem Strafrichter. Der Journalist nahm das widerstandslos hin.

In der Beweisaufnahme bestätigten sowohl der Polizeibeamte als auch seine Kollegen den Anklagevorwurf. Erst nach den Vernehmungen dieser Polizeizeugen präsentierte die Verteidigung die Bilder.

Dies führte zunächst dazu, dass einer der Polizisten sprichwörtlich vom Stuhl kippte. Und dann zum Freispruch des Journalisten.

Show Down im Gerichtssaal

Eine solche Strategie kennt der Zuschauer von Nachmittags-TV-Gerichts-Shows: Der Zeuge, der in allerletzter Minute den Saal betritt, und dem Angeklagten ein wasserdichtes Alibi gibt. In der Praxis ist so ein Erfolg regelmäßig nicht so sicher vorhersehbar.

Im konkreten Fall hatte die Verteidigung ja selbst Zweifel, ob es sich bei den Videoaufzeichnungen um solche Entlastungsbeweise handelt, die nicht zu entkräften sind. Deswegen ließ man die Bombe – zeitlich und strategisch optimiert – erst gegen Ende der Beweisaufnahme platzen.

Hohe See

So etwas kann auch nach hinten losgehen, wenn das Gericht den Beweiswert der Bilder anders bemisst als die Verteidigung. Man kennt das Problem von Betrunkenen und Richtern: Es ist nie vorhersehbar, wohin sie torkeln.

Hier hat es funktioniert. Der Journalist hatte die Nerven, sich diesem Strafprozess auszusetzen. Vielleicht ist er auch „nur“ der Verlockung erlegen, (eine) Geschichte schreiben zu können. Das Gericht erkannte, dass die Polizeizeugen falsch ausgesagt haben. Deswegen erfolgte auch der Freispruch.

Riskant auch aus Kostengründen

Nebenbei, es gibt ein weiteres Risiko, das mit einem verspäteten Vorbringen vorhandener Entlastungsbeweise verbunden ist: Das Kostenrisiko. Wenn das Gericht der Ansicht ist, dass das frühzeitige Vorlegen der Beweismittel den Prozess zuverlässig verhindert hätte, heißt der Urteilstenor nach dem Satz: „Der Angeklagte ist … freizusprechen!“ unter Umständen: „Die Kosten des Verfahrens … trägt der Angeklagte.“ Dieses Risiko hat sich hier wohl nicht realisiert.

Innendienst im Kohlenkeller

Für die Polizeibeamten – sowohl für den Prügler, als auch für seine geistigen Corpsmitglieder – bedeutet dieses Verfahren nun das Ende der Karriere (EdeKa). Und zwar zu Recht. Solche Beamte haben in einem Rechtsstaat nichts zu schaffen. Deswegen sitzen sie jetzt auch erstmal an einem Schreibtisch im Keller und schieben Innendienst …

Signal für Polizeizeugen

Für die Verteidigung im Allgemeinen haben dieses Verfahren und die zu erwartenden gegen die Beamten Signalwirkung: Belegt dieser Vorfall doch eindrucksvoll, dass auch (und gerade) Aussagen von Polizeizeugen stets genauso hinterfragt werden müssen, wie die von „normalen“ Zeugen auch. Auch Polizisten lügen! Und das Argument, sie lügen schon deswegen nicht, weil sie sonst ihren Job verlören, ist einmal mehr widerlegt.

Schönen Dank auch!

Für dieses Ergebnis sei dem (mutigen) Journalisten und Fotoreporter Julian Stähle sowie seinem Verteidiger Sebastian Wendt freundlichst gedankt.

Image by MichaelGaida from Pixabay

22 Kommentare

  • WPR_bei_WBS sagt:

    Schade, dass es für die Polizisten so gelaufen ist…
    … Wäre schöner gewesen, wenn sie vorher noch vereidigt worden wären.

  • Klaus sagt:

    Hoffen wir mal, daß es zum Ende der Karriere kommt!

  • vb sagt:

    Kann der Verteidiger die Vereidungung der Zeugen herbeiführen?

    Dann wäre ja auch die Entfernung solcher Verfassungsfeindlicher Subjekte möglich.

  • Patenter_Anwalt sagt:

    Das liegt im Ermessen des Gerichts, daher bei Polizeizeugen eher nicht. Denn nach § 59 Abs. 1 StPO sind Zeugen danach nur dann zu vereidigen, wenn es das Gericht wegen der Bedeutung der Aussage oder zur Herbeiführung einer wahrheitsgemäßen Bekundung für erforderlich erachtet (vgl. auch
    BTDrucks. 15/1508 S. 23)

    • Ja, so ist es. In der Regel sperren sich die Vorsitzenden; der Verteidiger kann sie zwar beantragen und via § 238 II StPO dann auch einen Gerichtsbeschluss erzwingen; der muss aber noch nicht einmal begründet werden, auch im Fall der Ablehnung des Antrags nicht. crh
  • Stefan sagt:

    Wie soll man sich denn gegen Polizisten sonst verteidigen? Wenn das Video vorher da gewesen wäre, dann hätten die beiden ihre Aussage angepasst und vielleicht erzählt, dass der Mann vorher den beiden Polizisten den Tod angedroht hat oder irgendetwas anderes, was auf dem Video zufällig nicht zu sehen war. Und ich würde auch dem ermittelnden Staatsanwalt nicht trauen, dass er das Video nicht der Polizei zur Verfügung stellt, damit sie ihre Aussage anpassen können. Daher hat man doch als Angeklagter nur die Möglichkeit dieses „Stunts“ um zumindest die Chance auf Recht etwas zu erhöhen.

    Das ist echt traurig. Ich habe damals noch von meinen Eltern erzählt bekommen, dass ich zu einem Polizisten gehen soll, wenn ich ein Problem habe und Hilfe brauche. Meinen Kindern kann ich das so nicht mehr beibringen. 🙁

  • JLloyd sagt:

    Die einzig passende Verteidigungsstrategie, bei der die lügenden Zeugen vom Risiko getroffen werden. Schade, dass er nicht gepokert und auf Vereidigung bestanden wurde, aber dann hätten sie den Braten vermutlich gerochen. Hoffentlich fliegen die Polizisten aus generalpräventiven Gründen trotzdem aus dem Amt, denn bei uneidlicher Falschaussage gibt’s üblicherweise in der Folgeinstanz max. 11 Monate auf Bewährung. Vielleicht greift aber mit einem Umweg über §344 oder §348 StGB auch die Nebenfolge aus §358 StGB, das fände ich dann besonders nett: Der Lügner atmet auf, wenn er bei der Urteilsverkündung von den 6 Monaten a.B. hört und dann trifft ihn der Hammer, da der Nebenkläger beantragt hat, ihm „die persönliche Eignung auch nur ein öffentliches Amt zu bekleiden, geschweige denn den Polizeidienst zu versehen“ abzusprechen.

  • chlorophyllosoph sagt:

    Polizeigewalt ist also doch ein Problem. In wie vielen Fällen wird der Unschuldige verurteilt statt die Polizisten? Lügende Schläger-Polizisten, die nicht aus dem Dienst entfernt werden – für mich nicht mit einem Rechtsstaat vereinbar.

  • Roland sagt:

    Der Hammer. Da fragt man sich, ob die Polizisten das deswegen so routinemäßig durchziehen, weil sie mit der Strategie schon mal „Erfolg“ hatten.

  • Flo sagt:

    @chlorophyllosoph, die beiden Betroffenen hier dürften mit Sicherheit am Ende aus dem Dienst entfernt werden.
    Und ja es wird sicher eine nicht unerheblich Zahl an Fällen geben bei denen die Urteile auf Lügen von Polizisten basieren. Nur, wie will man dem beikommen? Pauschal in jedem Fall von Widerstand gegen Vollstreckungsbeamten den Polizisten zu unterstellen sie würden lügen bringt uns auch keinen Schritt weiter.

    @Roland, die konkreten Beamten selber vielleicht nicht. Aber zum Teil dürfte das Korpsgeist sein gepaart mit der Gewissheit das es nur selten komplette neutrale Bewegtbilder gibt die das Gegenteil beweisen können.

  • Arnooo sagt:

    Interessant, dass hier einige Stimmen sicher sind, daß die Polizisten EdeKa haben, gar „aus dem Dienst entfernt werden“. Glaube ich nicht dran. Weder an das Eine noch das Andere. Die schieben insgesamt Unmengen an Überstunden vor sich her, wir haben definitiv einen Mangel. Der Staat kann es sich schlichtweg derzeit nicht leisten, auf derartige Lowperformer zu verzichten. Die werden zurückgestuft, bekommen eine Abmahnung (falls es die im Beamtenrecht gibt), meinetwegen eine vierjährige Beförderungssperre, und das war’s dann. Ich würde vermutlich sogar Wetten darauf eingehen, daß diese Subjekte weiterhin als Polizisten im Dienst verbleiben.
    Es wäre höchst spannend, wenn der Fall medial weiter verfolgt würde, aber das wird wie üblich versickern und ich werde den Ausgang wohl nie erfahren.

    BTW, @crh: ich habe mit dem neuen Blog merkwürdige Probleme. Ich habe https://www.hoenig.de/blog/ als Lesezeichen hinterlegt. Klicke ich darauf, bekomme ich (an unterschiedlichen Rechnern und mit unterschiedlichen Browsern) zuerst „uralte“ Blogbeiträge angezeigt, ich vermute der, den ich zuletzt angeschaut habe. Erst wenn ich auf „reload“ gehe, sehe ich den aktuellen Stand. Das war früher nicht so.

    • Danke, ich schaue es mir mal an. crh

    Ah, und ein Wunsch noch: Numerierung der Kommentare, da lassen sich einfacher Bezüge herstellen. Oder eine Reply-Hierarchie.

    • Ich habe mich bewusst gegen die Numerierung entschieden. Durch späteres Freigeben oder Löschen von Kommentaren käme die Reihenfolge durcheinander. Kopieren Sie schicht den Namen des Vorkommentators, setzen ein „@“ davon, ggf. auch noch die Uhrzeit, dann steht die Verbindung.

      Und Hierarchien mag ich ja von Berufs wegen schon gar nicht, ich bin Anarchist!

  • Arnooo sagt:

    …und noch ein Nachtrag:
    _Ich_ finde die Strategie des Opfers gut, hätte ich genauso gewählt, ich bin da ganz bei @Stefan!
    Wenn Judikative und Exekutive zusammenkommen, kann man IMHO der Justiz in Deutschland nicht mehr vertrauen, weil dort, wenn nicht unbedingt ein Abhängigkeitsverhältnis, so doch zumindest ein „vertrauensvolles“ ebensolches besteht. Und das ist nicht zum Vorteil des System.

  • Adönis - Döner formte diesen Körper sagt:

    @Arnooo
    Ich bin juristischer Laie aber ich denke der Staat geht mit diesem Polizisten verschiedene Gefahren ein,
    1. Ich kann mir vorstellen, dass jeder Verteiger in den kommenden Prozessen diese Falschaussage hervorholen wird und gegen den Polizisten verwenden wird um die Vertrauenswürdigkeit seiner Aussage zu vernichten.
    2. Wenn in Zukunft auf Grund einer erneuten Falschaussage dieses Polizisten ein Fehlurteil/Schaden passiert wird man nicht nur den Polizisten dran nehmen sondern auch versuchen sich denjenigen vorzuknüpfen der entschieden hat, dass der weiterhin im Dienst bleibt,
    3. Wenn der Staat so ein Verhalten in den Reihen der eigenen Polizei akzeptiert wird das das restliche Vertrauen in der Bevölkerung weiter vernichten und ist eine katastrophale Einladung an andere Polizisten die Regel der Gesetzestreue kreativer zu interpretieren. Das öffnet Korruption Tür und Tor.

  • Flo sagt:

    @Adönis, ja das sehe ich ähnlich. Arnoo liegt zwar mit seiner Einschätzung zum Bedarf an Polizisten nicht falsch, aber aus den von Ihnen unter 1 und 3 genannten Gründen gibt es keine Alternative zur Entfernung aus dem Dienst.
    Bei Punkt 2 bin ich aber anderer Meinung. In der Theorie mag das vielleicht so sein, aber wie wollen Sie praktisch entsprechende Ansprüche begründen / nachweisen wenn es einem schon im Strafverfahren nicht gelungen ist eine Verurteilung zu „verhindern“?

  • WPR_bei_WBS sagt:

    @ Adönis

    Wie groß ist denn die Wahrscheinlichkeit zu 1)? Dazu muss der jeweilige Verteidiger ja erstmal wissen, wen er da vor sich hat. Ist also leider nicht sehr wahrscheinlich, dass dem Beamten das später auf die Füße fällt

    Zu 2): Das wird auch nichts geben. Sowas entscheidet ja (grundsätzlich: zum Glück) niemand alleine, sondern eine Disziplinarkommision. Da können Sie einem einzelnen sehr schwer an den Karren fahren. Und selbst wenn, dann muss man demjenigen schon irgendwie nachweisen können, dass seine Entscheidung / Stimme außerhalb eines zu vertretbaren Rahmens („Ermessensfehlerhaft“) war.

    Zu 3): Da kann ich nur voll zustimmen.

  • Bernd sagt:

    Ich hätte die gleiche Strategie gefahren. Das war der einzig richtige Weg.

    Polizisten, die den Rechtsstaat so mit Füßen treten, gehört ordentlich auf die Füße getreten. Neben dem Täter gönne ich es besonders dem deckenden Kollegen. Das Verhalten war noch verwerflicher als das vom Täter selbst.

    Um das verspätete Preisgeben der SD-Karte zu decken, hätte ich einen PC-Service wenige Tage vor der Verhandlung mit der „Rekonstruierung der Daten“ aus der defekten Kamera beauftragt.

    Etwas verwunderlich finde ich, dass es dem Polizisten nicht in den Sinn gekommen ist, dass in der Regel eine Speicherkarte aufgrund ihrer geringen Größe die grobe Zerstörung einer Kamera immer überlebt.

    Ich selber habe es auch einmal erlebt wie ein Polizist vor der Richterin schamlos gelogen hat und vom Kollegen gedeckt wurde. Als Zeuge (und Unbeteiligter) war ich am Ende gefühlt der Lügner. Das hat mich damals sehr geprägt und mein Vertrauen in die Institution Polizei geschmälert. Seit dem Zeitpunkt bin ich immer misstrauisch und vorsichtig, wenn die Polizei ins Spiel kommt.
    Und das ist genau der Punkt, weshalb Menschen im Polizeidienst korrekt handeln müssen. Das zerstörte Vertrauen ist kaum wieder herzustellen und steht in keinem Verhältnis zum einzelnen Fall.

    Wobei ich mir sicher bin, dass ein Großteil der Polizisten grundsätzlich richtig handeln. Nur Nestbeschmutzer werden im Sinne vom Korpsgeist leider gedeckt, als schlicht und einfach aus dem Dienst entfernt.

  • Arnooo sagt:

    Ich bleibe dabei, denen passiert wenig mehr als der erhobene Zeigefinger. Ich habe heute durch Zufall im Radio in einer Sendung den Journalisten Marvin Oppong gehört, der zu einem vergleichbaren, ihn selbst betreffenden Fall (der Mensch ist andersfarbig und wurde bei der fotografischen Aufnahme eines von der Polizei verursachten Verkehrsunfall in Bonn angeblich trotz Ausweisung als Journalist mißhandelt – laut eigener Aussage musste er sich u.A. auf der Wache nackt ausziehen, IMHO eine eher ungewöhnliche Maßnahme) wohl noch eine Klage anhängig hat, zu der er wohl vom Richter gefragt wurde, ob es denn immer noch notwendig sei, eine Entscheidung herbeizuführen – nachdem sich das Verfahren schon über zwei Jahre hinzieht.

    Details möge man bitte bei dem Herrn selbst nachfragen, ich habe das Live-Gespräch nur „nebenbei“ auf der Heimfahrt im Auto gehört.

  • Draalo sagt:

    Hier gibt es ein Interview mit dem Journalisten und das Original Bildmaterial:
    https://www.youtube.com/watch?v=IQcmgkWXa9A

    Liebe Grüße eines meist stummen Lesers

  • Bernd sagt:

    @Draalo
    Danke für den Link zum Video.

    Wichtig wäre zu sehen, was in ein paar Wochen bzw. Monaten aus diesem Verfahren gegen die Polizisten geworden ist.

    Für mich fängt es damit schon an problematisch zu werden, dass die betreffenden Herrn bisher „nur“ in den Innendienst versetzt wurden. Eine Suspendierung wäre nach Sichtung vom Video und(!) dem Verhalten vor Gericht die einzig richtige Vorgehensweise gewesen.

    Das ist schon wieder gefühlt der Anfang dafür, dass man in ein paar Monaten die Sache mit einer geringen Strafe einstellt und die Herren wieder im Dienst sind. Ich bin gespannt.

  • Flo sagt:

    @Bernd, da müsste man jetzt wissen wie hoch die Hürden für eine Suspendierung vom Dienst sind und wie die Personaldecke der Polizei in Brandenburg aussieht.
    Und als Steuerzahler gesprochen, besser die Betroffenen, für die nebenbei auch die Unschuldsvermutung gilt, füllen eine Lücke im Innendienst bis zum Abschluss des Verfahrens als das sie bei vollen Bezügen zu Hause nix tun.

    Und als Prognose für den Ausgang des Strafverfahrens dürfte das auch nicht taugen. Das Strafverfahren liegt in der Hand der Staatsanwaltschaft, die weitere Verwendung der Betroffenen hat (noch) der Dienstherr in der Hand.

  • WPR_bei_WBS sagt:

    @ Bernd

    Was die Suspendierung angeht kann ich mich nicht anschließen (und auch ich hoffe auf eine „starke“ Verurteilung und Entfernung aus dem Dienst):

    Abschließende disziplinarische Maßnahmen sind Gegenstand des ordentlichen Disziplinarverfahrens (also Disziplinarkommission mit Möglichkeit des Rechtsweges über die Verwaltungsgerichtsbarkeit anschließend), Ausnahme natürlich bei Verurteilung zu mehr als einem Jahr Haft.

    Eine Suspendierung kann dementsprechend nur vorläufigen CHarakter haben und muß dementsprechend Geboten sein (analog z. B. zum einstweiligen Rechtsschutz vor Gericht).

    Jetzt sehe ich es durchaus und definitiv als gegeben an, dass man nach dem gut dokumentierten Verhalten der Beschuldigten diese nicht mehr als Vertreter des staatlichen Gewaltmonopols auf die Bürger loslassen kann. Insofern ist eine „Verbannung“ in den Innen- / Verwaltungsdienst schon mal vollkommen OK.

    Eine weitergehende Suspendierung (n. b.: bei vollen Bezügen) dagegen scheint mir nach den bekannten Fakten (erstmal, dass kann sich ja bei weiteren Fakten noch ändern) nicht angebracht, da keine Verdachtsmomente bestehen, dass mit den Möglichkeiten des Innendienstes Schindlunder getrieben wurde (und somit weiter getrieben werden könnte).

    Lassen wir sie also noch weiter Akten stapeln und für ihr STeuergeld wenigstens etwas tun, bis sie dann hoffentlich aus dem Dienst entfernt werden.

  • Bernd sagt:

    Wie, keine Verurteilung wegen § 201 StGB? Das ist angesichts der erdrückenden Beweislage in der Tat überraschend. Hierfür müsste durch den Freispruch doch auch Strafklageverbrauch eingetreten sein, oder?

  • Ingo sagt:

    @Bernd: Ja, das ist in der Tat was dran. Sowohl am § 201 StGB als auch am Strafklageverbrauch. Ich wüsste jetzt auch ad hoc nicht, wie man aus dem § 201 StGB nochmal raus gekommen wäre, wenn es noch zeitig genug aufgefallen wäre (man abgesehen von den üblichen Spielereien mit §§ 153 ff. StPO)…l