Überflüssige Festnahme
Es gibt Fälle, da ist ein Strafverteidiger eher nicht hilfreich. Ganz einfach, weil die Selbsthilfe nicht nur einfach möglich, sondern auch noch viel preiswerter ist.
Ein Beispiel dafür hatte ich bereits im Januar auf meinem Facebook-Account berichtet.
Es geht um die zwangsweise Durchsetzung eines nicht gezahlten Bußgelds.
Die Partnerin eines ehemaligen Mandanten meldet sich morgens früh um sieben. Er sei soeben fest- und mitgenommen worden und habe ihr aufgetragen, sich mit mir in Verbindnug zu setzen. Ich müsse SOFORT tätig werden.
Auf Nachfrage teilte sie mir zäh antwortend mit: Es geht um einen Bußgeldbescheid und der Mandant habe die Geldbuße nicht gezahlt.
Die Festnahme erfolgte also zur Erzwingung der Zahlung eben dieses Bußgelds. So etwas kommt nicht überraschend, sondern wird (im Zweifel) mehrfach angedroht.
Ich frage mich, wie jemand in so einer Situation auf die Idee kommen kann, einen Strafverteidiger anzurufen, der für seine Leistung (Verteidigung) auch eine Gegenleistung (Vergütung) erwartet, die in einem solchen Erzwingungshaftverfahren die Geldbuße um ein Vielfaches übersteigen würde.
Einfach die Geldbuße zahlen und gut ist! Und wenn das Geld nicht vorhanden ist, dann kann auch ein Strafverteidiger nichts Sinnvolles tun – unabhängig davon, ob er für seine Arbeit einen Lohn erhält oder nicht.
Ich habe mir erst einmal einen Caffè gemacht und dann frische Brötchen beim Bäcker gegenüber geholt …
Dazu noch ein ergänzender Hinweis.
In solchen Fällen erfolgt die Festnahme „nur“ zur Durchsetzung der Bußgeldforderung. Deswegen kann die Erzwingungshaft schon bereits durch Zahlung des Bußgelds abgewehrt werden.
Die Mahngebühren und Kosten sollten (bzw. müssen) zwar auch gezahlt werden. Diese Zahlung kann aber später noch erfolgen. Entscheidend ist: Wenn die Geldbuße bezahlt ist, gibt es wegen der nicht bezahlten Kosten keine Erzwingungshaft.
Bild von Steve Buissinne auf Pixabay
Ein Kommentar
Reichsbürger?