Fahnenverunglimpfung
Im Strafgesetzbuch findet der Leser ab § 90 StGB ein paar Vorschläge zur Verunglimpfung von wertvollen und tragenden Elementen unseres Staates. Jetzt soll – nach dem Willen von Bundestag und Bundesrat (pdf) – noch eine weitere Variante hinzukommen.
Es gibt ein paar Einrichtungen in unserer Republik, die nicht verunglimpft werden dürfen.
Das waren bisher nur
- der Bundespräsident (§ 90 StGB),
- dann der Staat, also die Bundesrepublik und die Bundesländer oder deren Fahnen und Symbole (§ 90a StGB),
- sowie weitere wichtige Verfassungsorgane wie die Regierung und die Parlamente (§ 90b StGB).
Schaut man in die einschlägigen Kommentare (MüKoStGB/Steinmetz, 3. Aufl. 2017, StGB § 90 Rn. 5), weil man wissen möchte, was denn überhaupt eine Verunglimpfung ist, wird man erst einmal auch nicht wesentlich schlauer:
Eine Verunglimpfung ist eine nach Form, Inhalt, Begleitumständen oder Beweggrund erhebliche Ehrenkränkung im Sinne der §§ 185 ff StGB.
In diesen Ehrkränkungsverbotsnormen geht es ebenfalls um Kränkungen, allerdings der Ehre von normalen (meist lebenden) Menschen.
Tathandlung [einer Beleidigung] ist die Kundgabe der Missachtung oder Nichtachtung.
Nichts Genaues weiß man also jetzt immer noch nicht. Im Ernstfall – also zum Beispiel im Rahmen einer Beweisaufnahme vor dem zuständigen Gericht – würfelt der Richter das dann aus.
Die Gerichte (und besonders auch die Strafverteidiger) sollen nicht arbeitslos werden. Daher will man dem Kanon der Verunglimpfungsdelikte weitere Schutzobjekte hinzufügen. Der neue § 90c StGB soll nun auch die Europäische Fahne und Hymne vor dem Verunglimpftwerden schützen.
Diese quarkweichen Ehrenschutzvorschriften scheinen nicht mehr zeitgemäß zu sein. Und eigentlich könnte man auch darauf verzichten. Statt dessen bietet sich in den meisten Fällen die Erinnerung an das Sprichwort mit der Eiche und dem Borstenvieh an.
Der Hintergrund für dieses Ehrkränkungsverbotsupdate ist jedoch ein ernsthafter:
Im Jahr 2019 gab es in Sachsen allerlei rechte Aufmärsche im Zusammenhang mit den Europa-Wahlen, bei denen EU-Flaggen zertrampelt und an einen Galgen gehängt wurden. Die Polizei konnte damals aufgrund der Strafbarkeitslücke nicht einschreiten.
Diese Lücke soll nun geschlossen werden. Damit man Wirrköpfe, Nazis, Höckes, Gaulands und ähnliche Borstenviecher daran hindern kann, symbolträchtige Textilien zu misshandeln.
Ich würde das Ganze dennoch in die Kategorie Sonst-Nichts-Besseres-Zu-Tun einordnen, jedenfalls solange straflos von einem Denkmal der Schande und vom Vogelschiss der Geschichte fabuliert werden darf.
10 Kommentare
In welchem Universum muss man leben um Gegenständen eine Ehre zuzuweisen, die verletzt werden kann? Kommt das noch aus dem Kaiserreich?
Wenn ich also jetzt sage „Die europäische Fahne ist echt Kacke“ dann brauche ich einen Anwalt?
Und ein weiterer kleiner Schritt Richtung Wahrheitsministerium…
Wenn ich die Fahne nicht verunglimpfe, verglimpfe ich sie dann?
Frag ich mich schon lange, woher das Wort kommt und was dann eine Verglimpfung wäre.
So etwas Behindertes. Weil man den Idioten keine strabare Handlung vorwerfen kann, denkt man sich irgendein Pillepallegesetz aus.
Kein geistig gesunder Mensch macht sich um seine „Ehre“ sorgen. Erst recht nicht um die „Ehre“ seines Staatenverbunds.
@Matthiasausk mit „glimpflich“ gibt es noch ein (mehr oder weniger) geläufiges Wort mit dem von dir gesuchten Stamm. Im Grimm’schen Wörterbuch wird als Bedeutung angemessen und gebührend erwähnt.
@ Matthiasauck: Keine Angst, Sie verglimpfen nicht. Ebensowenig verreinigen sie keine Dinge, die Sie nicht verunreinigen und Sie verfallen auch nicht, wenn Sie nicht verunfallen. Und falls Sie das jetzt verunsichert, seien Sie versichert, dass ist nicht unzutreffend, sondern zutreffend.
USA:
Der typische Fall, in dem die Fahne (grenzwertig) glimpflich davonkommt, ist ein sächsischer Anglerhut in den Farben schwarz-rot-gold
@qwer: „So etwas Behindertes. Weil man den Idioten keine strabare Handlung vorwerfen kann, denkt man sich irgendein Pillepallegesetz aus.“ – benutzen Sie den Begriff „behindert“ als abwertend, als Schimpfwort? Ernsthafte Frage.